Apotheker können Auskunft darüber geben, zu welcher Zeit ein Medikament eingenommen werden sollte.
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Symbolbild

Sie müssen teure Arzneimittel einnehmen?

Viele Versicherte sind darauf angewiesen, regelmäßig teure Arzneimittel einzunehmen. Um Sie bei der Abrechnung der Privatrezepte zu entlasten, bieten wir Ihnen die Direktabrechnung mit Ihrer Krankenversicherung an. Eine Direktabrechnung spart Zeit und Arbeit und Sie müssen der Park Apotheke am FAZ gegenüber nicht mehr in Vorkasse treten.

Wie funktioniert das Direktabrechnungsverfahren?

Sie unterschreiben das Formular „Erklärung zur Direktabrechnung“ und senden es an uns. Wir kümmern uns um den Rest und klären mit Ihrer Krankenversicherung ab, ob der Direktabrechnung zugestimmt wird.

Die Direktabrechnung betrifft nur den Anteil, der bei Ihrer Krankenversicherung versichert ist und gilt nur für Aufwendungen, die in Ihrem Tarif enthalten sind. Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, erfolgt die Abrechnung des Beihilfeanteils direkt über Sie.

Wenn Sie noch Fragen haben, steht Ihnen unser Team gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Gabriele Preuschoff,

Ihre Apothekerin

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  1. 1 Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
  2. 2 Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
  3. 3 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

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