Autoschalter
Park Apotheke am FAZ
Symbolbild

Medikamente direkt am Autoschalter abholen

Bei uns in der Park Apotheke am FAZ können Sie Ihre Medikamente auch ganz bequem am „Autoschalter“ abholen. – Das ist gerade angesichts der Vorsichtsmaßnahmen im Blick auf den Coronavirus eine gute Alternative, um mit möglichst wenigen Menschen in direkten Kontakt zu kommen.

Einfach vorfahren, läuten und Sie werden auch am Autoschalter wie gewohnt kompetent und freundlich bedient und beraten.

Dieser Service ist auch ideal für Berufstätige und für eilige Kunden, die mit dem Auto zur Arbeit fahren. – Machen Sie einfach auf Ihrem Weg bei uns einen Zwischenstopp.

Für Familien mit Kindern oder für Kunden mit Gehbehinderung ist der Drive-in-Schalter ebenfalls eine Erleichterung. Sie bleiben einfach im Auto sitzen, während wir Ihre Bestellung bearbeiten!  

Medikamente am Autoschalter: schnell – bequem – diskret

Gabriele Preuschoff,

Ihre Apothekerin

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Logo der Park Apotheke am FAZ

Kontakt

Tel.: 02151/650580

Fax: 02151/6505818

E-Mail: info@park-apotheke-am-faz.de

Internet: https://park-apotheke-am-faz.de/

Park Apotheke am FAZ

Dießemer Bruch 79

47805 Krefeld

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08:30 bis 18:00 Uhr

Dienstag
08:30 bis 18:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 13:30 Uhr

Donnerstag
08:30 bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 18:00 Uhr

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  1. 1 Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
  2. 2 Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
  3. 3 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

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